Als freiberufliche Heilmasseurin bin ich berechtigt, nach Verordnung zu behandeln, was von den Krankenkassen bezuschusst wird. 

HINWEIS! Ich biete alle Behandlungsarten auch ohne ärztliche Verordnung an. Das heißt, Sie können Massagen auch ohne Verordnung in Anspruch nehmen und bekommen keinen Zuschuss von der Krankenkasse.

Wie ist der Ablauf?

  • Holen Sie vor Therapiebeginn eine Verordnung für Heilmassage bei Ihrem Hausarzt/Facharzt ein.
  • Nehmen Sie die Behandlungen in Anspruch und bezahlen Sie die Leistung.
  • Reichen Sie meine Rechnung mit der Zahlungsbestätigung und dem Antrag auf Kostenrückerstattung bei Ihrer Krankenversicherung ein und erhalten Sie den Zuschuss.
  • Viele Zusatz- bzw. Privatversicherungen erstatten übrigens die Differenz. 
    (Genaue Infos erhalten Sie bei Ihrer Versicherung)

Selbständige, Neue Selbstständige, Freiberufler, Bauern und Angehörige der SVS können unter bestimmten Voraussetzungen den „Gesundheitshunderter“ in Anspruch nehmen. Nähere Informationen unter https://www.svs.at